JTF-Unternehmensförderung im Lausitzer Revier Brandenburg

Das Programm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) Brandenburg zusammen mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat zum Ziel, Unternehmen im Lausitzer Revier während der EU-Förderperiode 2021-2027 zu unterstützen. Es soll Anreize für Investitionen schaffen, die dabei helfen, die sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Kohleausstiegs zu bewältigen und zu mindern. Um diese Förderung zu erhalten bieten wir, vom Handelshof Cottbus - Partner für Technik, Unterstützung bei der Beantragung der Förderung als Dienstleistung an. Gerne füllen Sie hier das Kontaktformular aus. Wir kontaktieren Sie im Anschluss und freuen uns Ihnen unsere Beratungsleistung anbieten zu können.

Kontaktformular

Allgemeine Informationen zur JTF-Unternehmensförderung

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft*
  • Große Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Gefördert werden Produktive Investitionen von Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU):

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung)
  • Diversifizierung (Ausweitung der Geschäftstätigkeit) einer Betriebsstätte

Wie wird gefördert?

  • Produktive Investitionen von KMU
  • Transformationsberatung für KMU
  • Investitionen von GU

Förderung nach AGVO

Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (in Übereinstimmung mit Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a AGVO in C-Gebieten und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a AGVO in D-Gebieten).

Bei der Förderung von immateriellen Vermögenswerten müssen entsprechend der jeweiligen Anwendung die Voraussetzungen des Artikels 14 Absatz 8 AGVO beziehungsweise die des Artikel 17 Absatz 4 AGVO beachtet werden.

In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.

In den D-Fördergebieten gilt nach Artikel 17 Absatz 6 AGVO ein Höchstfördersatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen und von 10 Prozent für mittlere Unternehmen.


Förderung nach De-minimis-Verordnung

Gefördert werden die zuwendungsfähigen direkten Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie die indirekten Ausgaben in Form einer Pauschale:

  • Direkte Sachausgaben
    Zuwendungsfähig sind die direkten Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte und
  • Indirekte Ausgaben
    Indirekten Ausgaben werden nach Artikel 54 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben abgegolten.


Der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt maximal 70 Prozent.

Förderung nach AGVO

Gefördert werden die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben für externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.

Analyse:

Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3.000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 6.000 Euro (bei zehn Beratungstagen).

Implementierung:

Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3.000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 9.000 Euro (bei fünfzehn Beratungstagen).


Förderung nach De-minimis-Verordnung

Gefördert werden die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben für externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent.

Analyse:

Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 8.400 Euro (zehn Beratungstagen).

Implementierung:

Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 12.600 Euro (fünfzehn Beratungstage).


Startgeld Lausitz


Gefördert werden ausschließlich die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben neuer KMU der gewerblichen Wirtschaft in Höhe von 2.900 Euro je vollem Monat (Kosten je Einheit).


Der Förderung beträgt 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Damit beträgt der Zuschuss 2.030 Euro je vollem Monat. Der maximale Zuschuss für das zwölfmonatige Startgeld Lausitz beläuft sich damit auf 24.360 Euro

 

Produktive Investitionen von GU

Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (in Übereinstimmung mit Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a AGVO). Die Förderung ergibt sich nach AGVO und Regionalleitlinien mit folgenden maximalen prozentualen Höchstsätzen der zuwendungsfähigen Ausgaben:
Regionalbeihilfe (Artikel 14 AGVO)

  • OSL C-Gebiet: GU: 15 Prozent
  • EE C-Gebiet: GU: 15 Prozent
  • SPN C-Gebiet+ Grenzzuschlag: GU: 25 Prozent
  • CB C-Gebiet+ Grenzzuschlag: GU: 25 Prozent

Umweltschutzinvestitionen von GU

Gefördert werden zuwendungsfähige Ausgaben für Investitionsmehrkosten bzw. Investitionskosten in Übereinstimmung mit Artikel 36, 38, 41 AGVO
Die Förderung ergibt sich nach AGVO mit folgenden maximalen prozentualen Höchstsätzen der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben nach:

  • Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe a mit bis zu 55 Prozent gemäß Art. 36 AGVO
  • Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe b mit bis zu 35 Prozent gemäß Art. 38 AGVO
  • Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe c mit bis zu 45 Prozent gemäß Art. 41 AGVO

Wie können Sie von der JTF-Förderung als Unternehmen profitieren?

Ein ILB-Förderberater erklärt im Video, wie das funktioniert. Wir vom Handelshof Cottbus - Partner für Technik unterstützen Sie beim Antrag und beraten Sie gern persönlich zum Förderprogramm. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der ILB und im Merkblatt.

Wir sind Ihr Fachgroßhandelspartner bei der Beantragung der JTF Unternehmensförderung.

* ausgeschlossen von der Förderung sind: 

Fischerei und Aquakultur; Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Stahlindustrie; Steinkohlenbergbau und Braunkohlentagebau; Schiffbau; Kunstfaserindustrie; Verkehrssektor und für damit verbundene Infrastrukturen; Herstellung von Kraftwagen- und Kraftwagenteilen und sonstiger Fahrzeugbau soweit fossile Verbrenner ; Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen soweit fossile Verbrenner; Rundfunkveranstalter, Telekommunikation; Erzeugung und Verteilung von Energie und für Energieinfrastrukturen; Betriebsbeihilfen zugunsten von Unternehmen, Breitbandinfrastrukturen (Ausbau von Internetbreitband); Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen oder ähnliche Einrichtungen; Tätigkeiten und Investitionen, die durch gesetzliche Vergütungsansprüche finanziert bzw. anteilig finanziert werden; Großhandel; Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

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